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   LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16   

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https://dejure.org/2018,14078
LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16 (https://dejure.org/2018,14078)
LG Kiel, Entscheidung vom 19.04.2018 - 6 O 447/16 (https://dejure.org/2018,14078)
LG Kiel, Entscheidung vom 19. April 2018 - 6 O 447/16 (https://dejure.org/2018,14078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 280 Abs 1 BGB, § 305c BGB, § 310 Abs 4 BGB, § 272 Abs 2 HGB, § 275 Abs 4 HGB
    Anspruch auf Rückgängigmachung der Verlustteilnahme für das Geschäftsjahr, Pflichtverletzungen aus dem Beteiligungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung der Rückgängigmachung der Verlustteilnahme für vergangene Geschäftsjahre durch eine stille Gesellschafterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um stille Einlagen: HSH-Nachfolgerin wehrt sich gegen Klagen

Besprechungen u.ä.

  • mayerbrown.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichten aus einer stillen Einlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2019, 403
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 260/01

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten nach Kündigung durch den

    Auszug aus LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16
    § 254 ZPO schafft eine Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen unbestimmten Leistungsanspruch zu verfolgen (BGH NJW 2002, S. 2952).

    Der im Rahmen der Stufenklage verfolgte Auskunftsanspruch ist damit lediglich ein Hilfsmittel, um die noch fehlende Bestimmtheit des Leistungsanspruchs herbeizuführen (BGH NJW 2002 S. 2952).

    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dann nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruches dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solche nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH NJW 2002 S. 2952; BGH NJW 2000 S. 1645).

    Insbesondere ist dieser Fall auch nicht vergleichbar mit dem von der Beklagtenseite zitierten Fall des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2002 S. 2952).

    In diesem Fall hat der BGH entschieden, dass § 254 ZPO nicht den Zweck verfolge, dem Kläger das allgemeine Prozessrisiko zu nehmen, einen Anspruch in einer Höhe durchsetzen zu wollen, die von vornherein streitig ist (BGH NJW 2002 S. 2952).

    § 254 ZPO findet auf die Fälle keine Anwendung, in denen der Gläubiger darüber im Unklaren ist, ob die vom Schuldner erhobenen Einwendungen berechtigt sind (BGH NJW 2002 S. 2952).

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16
    Ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treue und Glauben gemäß § 242 BGB ist gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang eines Rechtes im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH NJW 2014, S. 155; BGH NJW 2002, S. 3771).

    Soll die begehrte Auskunft zur Vorbereitung vertraglicher Schadensersatzansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis dienen, so genügen für das Auskunftsverlangen der begründete Verdacht einer Vertragsverletzung und die Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens (BGH NJW 2014, S. 155).

  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16
    Ein Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treue und Glauben gemäß § 242 BGB ist gegeben, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang eines Rechtes im Ungewissen ist und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH NJW 2014, S. 155; BGH NJW 2002, S. 3771).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16
    Dies ist nur dann der Fall, wenn ohnehin darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH NJW 2008, S. 69).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16
    Das Rechtsverhältnis ist die aus einem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete rechtliche Beziehung von Personen untereinander oder von Personen zu Sachen (BGH NJW 2015 S. 873; Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, § 256, RdNr. 3).
  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dann nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruches dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solche nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH NJW 2002 S. 2952; BGH NJW 2000 S. 1645).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 32/94

    Abgrenzung der stillen Gesellschaft vom partiarischen Darlehen

    Auszug aus LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16
    Zu den Verträgen des Gesellschaftsrechts zählen auch die Verträge über die stille Gesellschaft (BGH NJW 1995, S. 192 zu § 23 AGBG).
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

    Auszug aus LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Antrag nicht schon dann unzulässig ist, wenn das Rechtsverhältnis nur bei einem von mehreren in Betracht kommenden Begründungswegen vorgreiflich ist (BGH NJW-RR 2008, S. 262; Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, § 256, RdNr. 43).
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 158/92

    Formwirksamkeit eines zum Schein beurkundeten Grundstücksschenkungsvertrages

    Auszug aus LG Kiel, 19.04.2018 - 6 O 447/16
    Hierzu muss zumindest die Möglichkeit bestehen, dass die angestrebte Zwischenfeststellung für die Rechtsbeziehung der Parteien über den Hauptantrag hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGH NJW 1994, S. 655; Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, § 256, RdNr. 45).
  • OLG Schleswig, 03.05.2019 - 9 U 83/18

    "Sonderposten für allgemeine Bankrisiken" sind keine Rücklagen

    unter Abänderung des am 19.04.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Kiel, 6 O 447/16,.

    die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 19.04.2018 (6 O 447/16) insoweit als unzulässig zu verwerfen, als mit den Feststellungsanträgen in Ziffer 3 b) und d) Vergütungsansprüche verfolgt werden;.

    die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 19.04.2018 (6 O 447/16) kostenpflichtig zurückzuweisen.

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 10 O 159/17

    Beteiligung der Genussscheininhaber an den Verlusten durch Berechnung i.R.e.

    Zudem handelt es sich bei dem "Sonderposten" nach § 340g HGB schon dem Wortlaut nach nicht um eine Rücklage (LG Kiel, Urteil vom 19.04.2018, 6 O 447/16; vgl. auch (OVG Berlin Brandenburg, Urteil vom 06.03.2014, OVG 1 B 18.12, Rn. 80 f.).

    Darlegungs- und beweisbelastet für die Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen sind nach allgemeinen Regeln die Klägerinnen (vgl. auch LG Kiel, Urteil vom 19.04.2018, 6 O 447/16, Rn. 72), die gegen die Beklagte einen Anspruch geltend machen und sich hier gerade darauf berufen, dass nach einer früheren Verlustteilnahme Rückzahlungsansprüche zu ihren Gunsten hätten wiederaufgefüllt werden müssen.

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